Darf ich in Deutschland arbeiten?

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Darf ich in Deutschland arbeiten?

Ja, zeitgleich mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erteilt die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel muss bei der lokalen Ausländerbehörde am aktuellen Wohnort in Deutschland der ukrainischen Staatsbürger:innen beantragt werden. Die zuständigen Ausländerbehörde finden Sie hier. Eine Beschäftigung von ukrainischen Staatsbürger:innen in Deutschland ist nicht ohne Aufenthaltstitel möglich. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne Visum ist per Verordnung bis zum 23.05.2022 möglich.