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Welcher Beschäftigung darf ich in Deutschland nachgehen?
Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (z.B. Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer, Erzieher/Erzieherin - nähere Information finden Sie unter der Frage zur Anerkennung von Berufsqualifikationen). Sie können zudem als Leiharbeiternehmerin oder Leiharbeitnehmer arbeiten.
Sie können auch ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten. Jede Branche stellt besondere Anforderungen an eine Gründung, die zu beachten sind. Dabei kann es sich um berufsrechtliche Regelungen, um besondere Genehmigungen oder auch um versicherungsrechtliche Fragen handeln.
Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder Ausbildung bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.