Inklusion
Dein Einstieg bei der DB als Mensch mit Behinderung
Finde jetzt deinen Einstieg bei einer inklusiven Arbeitgeberin
Inklusion ist uns bei der Deutschen Bahn sehr wichtig: Sie ist ein Menschenrecht und ein zentrales Element unserer Unternehmenskultur. Alle Menschen – mit oder ohne Behinderung – sollen gleichberechtigt am Leben teilnehmen können. Niemand darf benachteiligt oder ausgeschlossen werden.
Behinderung ist vielfältig, oft unsichtbar und immer individuell. Deshalb geht es im Recruiting nicht nur um Gleichbehandlung, sondern darum, faire Chancen zu schaffen. Manche Menschen brauchen mehr Unterstützung, damit alle mit vergleichbaren Voraussetzungen starten können.
Vielfalt und Chancengleichheit
Bei uns zählt, wer du bist – mit deinen individuellen Stärken! Bei der DB fördern wir Vielfalt unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität oder sozialer Herkunft. Wir bieten allen Menschen die gleichen Chancen.
In verschiedenen Projekten wie unseren Diversity-Wochen kannst du deine Perspektive einbringen und Vielfalt bei der DB aktiv mitgestalten. Wenn du dich für Netzwerke interessierst, bist du bei der DB genau richtig. Wir haben unter anderem ein eigenes Frauennetzwerk und Railbow, ein Netzwerk für die queere Community. Zudem arbeitest du bei der DB mit Menschen aus über 100 Nationen. Du und deine Kolleg:innen lernt voneinander, tauscht euch aus und gestaltet ein respektvolles Miteinander.
Wie wir Inklusion im Recruiting für dich weiterentwickeln
Bei der DB setzen wir uns für echte Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung ein. Aus diesem Grund hat die Deutsche Bahn das Inklusionszentrum der Personalgewinnung geschaffen. Es bündelt Wissen, Erfahrung und Beratung rund um inklusives Recruiting und inklusives Arbeiten.
Wir sehen im Recruiting weiterhin Potenzial, Menschen mit Behinderung noch gezielter zu erreichen und zu unterstützen. Schritt für Schritt, mit konkreten Maßnahmen, mit starken Partner:innen und mit der Überzeugung: Inklusion geht uns alle an. Und sie gelingt nur gemeinsam.
Inklusion und Chancengleichheit
Zahlen, Daten, Fakten zu Inklusion bei der DB
In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Die meisten Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens – etwa durch Krankheit, Unfälle oder im Alter. Nur ein kleiner Teil ist angeboren. Außerdem sind etwa drei Viertel der Behinderungen nicht sichtbar. Diese Zahlen zeigen: Behinderung ist für viele relevant – und kann jede:n von uns betreffen.
Die Deutsche Bahn setzt sich deshalb aktiv für Chancengleichheit und Inklusion ein.
- Stand Januar 2025 sind 12734 Menschen mit Behinderung bei der DB beschäftigt
Unser Einstieg bei der DB – Mitarbeitende mit Behinderung erzählen
FAQ für Bewerber:innen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung
Wir möchten, dass sich alle Menschen bei uns willkommen fühlen. Dazu zählen ganz besonders auch Bewerber:innen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Hier beantworten wir dir häufige Fragen rund um den Bewerbungsprozess:
Ab wann gilt man in Deutschland als schwerbehindert?
In Deutschland giltst du als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Der Grad der Behinderung wird vom Versorgungsamt oder dem zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten auf Antrag festgestellt. Die Bewertung richtet sich nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Sie berücksichtigt alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen – körperlich, seelisch oder geistig.
Wie du einen Schwerbehindertenausweis erhältst, erfährst du auf der Informationsseite zum Schwerbehindertenausweis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Ende des Expander-InhaltesWelche Unterstützung erfahre ich als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch im Bewerbungsprozess?
Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir erfragen, was du brauchst, und gestalten das Auswahlverfahren unter Berücksichtigung deiner individuellen Bedürfnisse. Zum Beispiel sprechen wir mit der Schwerbehindertenvertrauensperson.
Ende des Expander-InhaltesMuss ich meine Schwerbehinderung oder Gleichstellung in der Bewerbung angeben?
Im Online-Bewerbungsformular hast du die Möglichkeit, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung anzugeben. Diese Angabe ist freiwillig. Sie hilft uns, uns besser auf deine Bedarfe einzustellen.
Ende des Expander-InhaltesWas ist eine Gleichstellung und wo kann ich sie beantragen?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Sie können damit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Das ist möglich, wenn sie wegen ihrer Einschränkung ohne diese Gleichstellung keinen passenden Arbeitsplatz finden oder behalten können.
Jugendliche mit Behinderung und junge erwachsene Menschen mit Schwerbehinderung werden während ihrer Berufsausbildung besonders unterstützt. Sie gelten auch dann als gleichgestellt, wenn ihr Grad der Behinderung unter 30 liegt. Auch wenn noch kein Grad der Behinderung festgestellt wurde, können sie gleichgestellt werden.
Wie du den Gleichstellungsantrag stellst, erfährst du auf der Informationsseite zur Stellung eines Gleichstellungsantrags der Bundesagentur für Arbeit.
Ende des Expander-InhaltesWas ist eine Schwerbehindertenvertrauensperson?
Eine Schwerbehindertenvertrauensperson ist eine gesetzlich verankerte Interessenvertretung. Sie unterstützt Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung in einem Betrieb oder einer Dienststelle. Bei ihr handelt es sich um eine gewählte Ansprechperson für schwerbehinderte und gleichgestellte Personen.
Die Schwerbehindertenvertrauensperson ist ähnlich wie ein Betriebs- oder Personalrat. Sie kümmert sich speziell um Belange rund um Behinderung, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsplatz.
Ende des Expander-InhaltesWerden meine Angaben zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung vertraulich behandelt?
Ja, deine Angaben zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden streng vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzvorgaben behandelt.
Die Informationen dienen ausschließlich dazu, deine Bewerbung bestmöglich zu unterstützen – etwa bei der Prüfung geeigneter Einstiegsmöglichkeiten oder notwendiger Unterstützungsmaßnahmen im Auswahlprozess. Im Falle einer Einstellung werden die Angaben auch an die zuständigen internen Stellen (zum Beispiel Personalverantwortliche) weitergegeben, um deine gesetzlichen Ansprüche – etwa auf Zusatzurlaub oder besonderen Kündigungsschutz – korrekt zu berücksichtigen. Eine Nutzung erfolgt dabei ausschließlich zu diesem Zweck und im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Ende des Expander-InhaltesKann ich Unterstützung beim Vorstellungsgespräch bekommen?
Brauchst du eine:n Gebärdensprach-Dolmetscher:in, mehr Zeit zum Antworten oder andere Unterstützung? Wir gestalten das Gespräch so, dass du deine Stärken bestmöglich zeigen kannst. Bitte gib in deiner Bewerbung an, welche Hilfe du benötigst.
Ende des Expander-InhaltesWas passiert, wenn ich eingestellt werde? Erhalte ich Unterstützung beim Einstieg?
Du erhältst abhängig vom Fachbereich unterschiedliche Formen der Unterstützung. Das können die Begleitung durch Kolleg:innen, der Austausch mit der Schwerbehindertenvertretung, technische Hilfsmittel oder die Anpassung von Rahmenbedingungen sein.
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