Treibe die Mobilität voran

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Deine Ausbildung startet jetzt.

Mit einem von der DB InfraGO finanzierten Führerschein.*

Artikel: Treibe die Mobilität voran

Wir garantieren dir ein attraktives Gehalt, spannende Aufgaben sowie eine Übernahmegarantie in deiner Ausbildung bei der DB InfraGO. Das reicht dir nicht?

Wir finanzieren dir während deiner Berufsausbildung (Ausbildungsstart 2025) deinen PKW-Führerschein. Damit du nicht nur die Bahn mobil machst, sondern auch selbst abseits der Schienen mobil unterwegs bist.

Was ist dir wichtig?

Voraussetzungen und Details zum Angebot findest du hier.

*Angebotsbedingungen:

1) Die Kostenübernahme des Erwerb eines PKW-Führerscheins im Rahmen der Berufsausbildung gilt ausschließlich für Auszubildenden der DB InfraGo AG mit Berufsausbildungsstart 2025.

(2) Der Auszubildende hat unter den folgenden Voraussetzungen die Gelegenheit, während der Berufsausbildung auf Kosten des Ausbildenden die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben: 

  • Der Erwerb der Fahrerlaubnis wird während des Berufsausbildungsverhältnisses abgeschlossen,
  • die Probezeit gemäß Berufsausbildungsvertrag ist abgelaufen,
  • der Auszubildende absolviert die Fahrerlaubnisausbildung vollständig in seiner Freizeit bei einer externen Fahrschule,
  • der Auszubildende besteht die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung jeweils zumindest im Rahmen der zweiten Wiederholungsprüfung (d.h. im dritten Versuch) und
  • der Auszubildende informiert den Ausbildenden auf Nachfrage über den Stand der Fahrerlaubnisausbildung und legt ihm unverzüglich nach Erhalt alle Prüfungsergebnisse der absolvierten theoretischen und praktischen Prüfungen vor.

(3) Sind die vorgenannten Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt, trägt der Ausbildende die Kosten der theoretischen als auch der praktischen Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis sowie die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung bis zu einer Gesamthöhe von 3.500,00 EUR. Der Ausbildende trägt nur tatsächlich entstandene Kosten. Eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Originalrechnungen und Überweisungsbelege auf das Girokonto des Auszubildenden. Die notwendige Versteuerung für die Auszubildenden wird von der DB InfraGo AG vollumfänglich erstattet.

(4) Schließt der Auszubildende die theoretische oder praktische Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B jeweils auch im Rahmen der zweiten Wiederholungsprüfung nicht ab, erfolgt keine Kostenerstattung des Ausbildenden, auch nicht für die Kosten, die bis dahin im Rahmen der Fahrerlaubnisausbildung angefallen sind.

(5) Wird die Berufsausbildung bei der DB InfraGo AG nicht erfolgreich abgeschlossen, behält sich der Arbeitgeber die Option einer Rückzahlungsforderung vor.


Ende des Expander-Inhaltes

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